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  • Edda Wittke

Gesetze, die es nicht gibt

Aktualisiert: 16. Juli



Unser Mitsubishi Pajero (Sondermodell, 1. Generation, 4-Zylinder, Normal-Benzin) aus Rosenheim, über eBay mit Sofort-Kauf erworben, war das Wichtigste in dem kleinen Galabau-Betrieb. Er hatte gültige HU, AU, gute Reifen mit genügend Reifenprofil und sein starrer Frontschutzbügel mit ABE war eingetragen.

Falsche Verdächtigungen gegen uns "Verstoß gegen StVZO abgefahrene Reifen", "Fahren eines KFZ ohne Betriebserlaubnis wegen unerlaubtem starren Frontschutzbügel im öffentlichen Straßenverkehr", "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" gestützt auf ein "Gesetz", daß es erst über 5 (!) Jahre später gibt: EU-Richtlinie 78/2009/EG, die Neuregelung auf europaweiter Ebene wurde 2009 verabschiedet und trat November 2009 verbindlich in Kraft.


Das Autohaus Schuhmacher in Filderstadt sagte nach "ihrem KFZ-Check" zu uns, "der starre Frontschutzbügel ist gesetzlich verboten, d. h. wir haben ein KFZ mit erloschener Betriebserlaubnis gekauft und somit auch keine KFZ-Haftpflichtversicherung. Es reicht nicht aus, den Umbau rückgängig zu machen. Zusätzlich muss die Betriebserlaubnis neu erteilt werden. Dafür braucht die Zulassungsstelle ein Vollgutachten. Bis dahin dürfen sie uns nicht mehr auf die öffentliche Straße lassen. Der Zylinderkopf ist kaputt, weil bei ihrem Check Stehbolzen abgebrochen sind und dadurch die Gewinde irreparabel zerstört wurden. Die mehrlagigen Blattfedern sind verrostet, die Zylinderkopfdichtung kaputt usw." Das Autohaus Schuhmacher machte uns ein "großzügiges Angebot" von 200 EURO für unser "illegales Schrottfahrzeug", daß nun auf seinem Betriebsgelände stand, inkl. Verschrottungsnachweis.

Der von uns eingeschaltete KFZ-Gutachter Hr. Bartkowiak sollte klären, warum die Stehbolzen abbrachen bzw. wieso unser Pajero plötzlich ein "Totalschaden war, der auf fremden Gelände stehen bleiben mußte". Er rief uns an und sagte, daß "das KFZ ein Totalschaden sei, wir sollen das "großzügige Angebot des Autohauses Schuhmacher" annehmen". Er verschwieg, daß das "Gesetz über das Verbot starrer Frontschutzbügel und seine Ausnahmen" noch gar nicht existierte und daß man abgebrochene Stehbolzen herausdrehen kann, notfalls durch Bohrung. Danach setzt man neue Gewindeeinsätze ein, die dem neuen Stehbolzen/der neuen Schraube neuen Halt geben statt ein ganzes Auto zu verschrotten (Abfallvermeidungsprinzip).


Wir fuhren sofort mit dem BMW nach Filderstadt. Unser Pajero war samt Brief, den wir dem Autohaus Schuhmacher auf Treu und Glauben gegeben hatten, spurlos verschwunden. Herr Schuhmacher war nicht erreichbar. Wir stellten den besagten Mechaniker zur Rede. Der Mechaniker täuschte vor: "Wenn wir unser Auto wiederhaben wollen, müssten wir 1 000 EURO bezahlen, weil es schon im Hafen auf dem Schiff wäre um nach Afrika verschifft zu werden".

Wir gingen zur Staatsanwaltschaft und wollten eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten und die sofortige Herausgabe unseres Fahrzeugs erreichen. Die Beamtin weigerte sich, die Diebstahlanzeige aufzunehmen: "Sie wollen doch nur einen höheren Kaufpreis erhalten", d. h. kein öffentliches Interesse, da selber schuld.

Wir schalteten den Rechtsanwalt Herrn Zeitvogel ein und der wollte das Mandat nicht übernehmen, weil er mit dem Autohaus Schumacher telefoniert hätte und gab uns dessen schriftliche Aussage: "Alle 4 Autoreifen sind uralt, abgefahren, d. h. ohne Reifenprofil. Wir hätten Glück gehabt, dass uns die Polizei nicht erwischt hat und wir durch die komplett fehlende Bodenhaftung des KFZ beim Fahren nicht schon längst tödlich verunglückt sind. Das KFZ ist wegen dem von ihm zusätzlich noch festgestellten Zylinderkopfschaden, verrosteter Blattfedern usw. sowieso nur noch Schrott und wird deswegen und wegen dem rechtswidrigen starren Rammschutzbügel keine Betriebserlaubnis und KFZ-Versicherung mehr bekommen".

Zwischen Tür und Angel fragte uns unser "Rechtsanwalt": "Ob wir wirklich Krieg mit denen wollen?".

Unser Rechtsanwalt täuscht ebenfalls vor "dieses Gesetz zur Abschaffung starrer Frontschutzbügel gibt es tatsächlich schon lange, unser Pajero hat den Zustand, wie ihn das Autohaus Schuhmacher und der Gutachter Hr. Bartkowiak "wahrheitsgemäß beschreiben". Unser Pajero war ein Sondermodell und wenn er tatsächlich Schrott gewesen wäre, hätten wir ihn bestimmt nicht bei Herrn Ivica Klisanic In Laisen 78 Reutlingen wieder gefunden, sondern in Afrika. Unser Pajero war hinter seinem hohen Zaun abgestellt.


Anstatt dass unser Rechtsanwalt die Täter auf Herausgabe des KFZ verklagt, fälscht er einen "Kaufvertrag über ein KFZ an Herrn Klisanic, Vermittler Autohaus Schuhmacher". Das Auto bleibt deshalb unter diesen "Justiz"-Umständen bis heute als gestohlen!


Geländewagen Pajero im Gelände
Mitsubishi im Gelände

"Wer einen Frontschutzbügel montiert, der nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss mit Sanktionen rechnen. Denn dies kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall mindestens ein Verwarngeld in vor. Darüber geht der Verlust der Betriebserlaubnis aber auch mit einem Verlust des Versicherungsschutzes einher. Sie sind dann also ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt dabei eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich zieht. Des Weiteren drohen Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Der Geltungsbereich der EU-Richtlinie EU-Richtlinie 78/2009/EG von November 2009 umfasst dabei aber ausschließlich seit 2006 neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.


Frontschutzbüge, die bereits vor 2009 über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügten, dürfen in der Regel weiterhin montiert werden. Denn bestehende Genehmigungen bleiben auch weiterhin gültig (Bestandsschutz).

Frontschutzbügel können bei Lkw und anderen Nutzfahrzeugen sinnvoll sein, um diese vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Sie erfüllen somit einen Zweck und sind nicht nur eine Maßnahme beim optischen Tuning. Daher sind solche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen von der EU-Richtlinie ausgenommen. Die Montage starrer Frontbügel ist demnach weiterhin erlaubt. Gleichwohl müssen Sie bei einem Lkw den Frontschutzbügel eintragen lassen und unter anderem die gesetzlichen Vorgaben zur Fahrzeuglänge einhalten."


Gefahrerhöhung "Abgefahrene Reifen" nach StVZO

"Kommt es durch abgefahrene Reifen zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die gesamten Kosten selbst aufbringen, da sein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war. Haben Personen dadurch einen Schaden erlitten, haben diese Ansprüche auf eine Regresszahlung.

Ist der Halter des Fahrzeuges nicht selbst gefahren, dann wird er in der Regel zur Mitverantwortung herangezogen, denn er ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Somit muss er auch für die folgen geradestehen, die durch einen Unfall entstehen können.

Engel, Schrott, Sonnenuntergang an Ende der Welt

Über eBay mussten wir ein neues Betriebsfahrzeug kaufen. Ein paar Aufträge der Stammkunden waren noch vorhanden. Über eBay kauften wir einen Jeep Cherokee mit Sofortkauf in Borna.


Das über eBay gekaufte Auto war laut Kaufvertrag "technisch einwandfrei mit gültiger AU und HU". Wie sich herausstellte ein Betrug. In der KFZ-Meister-Werkstatt wurde festgestellt: leergeräumter Kat. Die Staatsanwaltschaft Borna teilte uns auf Anfrage mit, dass die Stempel auf der HU/AU nicht identisch sind mit dem Prüfer. Papiere und das Prüfsiegel waren gefälscht und eine Katattrappe verbaut, viele versteckte Mängel, die Betriebserlaubnis dadurch erloschen.


Als wir den Voreigentümer per Telefon damit konfrontierten, sagte er "er ist nicht der Eigentümer gewesen. Er hätte es im Auftrag seiner Schwester Fr. Romeike verkauft". D. h. der Kaufvertrag ist nichtig.


Amtsgericht Borna: Meine Rechtsanwälte verklagen in meinem Namen die Schwester als Täterin auf Herausgabe des Kaufpreises.

Die Richter setzten den Eigentumsnachweis Kaufvertrag außer Kraft. Ich kann also weder den Kaufpreis zurückfordern noch Schadensersatz geltend machen.

Die Richter behaupten, um den Betrug stattfinden zu lassen, dass es sich bei dem elektronischen eBay-Kaufvertrag "NUR um einen Ausdruck handelt der keine Rechtswirksamkeit hat". Nach dieser Auslegung wären alle Kaufvorgänge und Verkaufsvorgänge mittels Internets (oder anderer Formen von Datenfernübertragung), also auch die Steuererklärung über Elster unverbindlich und ohne Rechtswirksamkeit.


Obwohl wir den Kaufpreis laut Kaufvertrag an den "Eigentümer" Hr. Thalmann bezahlt haben und unser Jeep geliefert wurde, machte der Richter daraus kein Rechtsgeschäft. Im Gerichtsaal saß aber eine Frau Romeike, die behauptete, sie sei die Eigentümerin, die den Jeep an uns verkauft hat!

FBI, Polizeibeamter, Einsatz in Manhattan

Den Richtern waren die Fälschungen bekannt. Die Gegenseite durfte den Kaufpreis behalten und war ihren illegalen Schrott los. Wenn wir gewonnen hätten, hätten wir das Geld für den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen und das Auto behalten, um es zu "legalisieren". Ein Vergleich scheiterte an dem Widerspruch der Beklagten. Unser Anwalt wollte einen gewerblichen Verkauf daraus machen. Nach der Verhandlung fragte er die gegnerische Anwältin, ob sie Interesse hätte mit ihm essen zu gehen. Die Kosten für das Verfahren sind auf uns tituliert worden.

Amen.


Reale Welt: Der Richter setzt das Bürgerlichen Gesetzbuch und dort das 2. Buch (Schuldrecht), das Teledienstegesetz (TDG) und das Strafgesetzbuch außer Kraft.


Wir mussten unseren geliebten Jeep wieder einmal in die Kfz-Werkstatt bringen. Plötzlich bekam ich einen Bußgeldbescheid. Das Fahrzeug war unabgeschlossen (!) im Halteverbot von der Verkehrsüberwachung aufgeschrieben worden. In meinem Widerspruch stellte ich klar, dass wir nicht wissen, wie es da hingekommen ist, weil es in der Kfz-Werkstatt zur Reparatur ist. Das konnte ich glaubhaft durch die schriftliche Aussage des Kfz-Werkstatteigentümers beweisen. Durch meinen schriftlichen Widerspruch wusste die Verkehrsüberwachung, dass wir unschuldig sind, stellte aber nicht ein, sondern übergab "den Fall" ans Gericht. Das Gericht wusste auch, dass wir unschuldig sind, und leitete trotzdem das Gerichtsverfahren ein. Die Richterin machte nur einen Termin, um mir vor zwei Beamtinnen der Verkehrsüberwachung persönlich zu sagen: „Ich will sie hier nicht mehr wiedersehen“.

Reale Welt: Die Richterin hat das Straßenverkehrsgesetz außer Kraft gesetzt.


Da unser Jeep ständig in der Werkstatt war, mussten Edda und ich Mitglieder bei Teil-Auto werden. Die täuschten vor, Edda hätte den gesamten Innenraum mit Apfelsaft versuckelt. Wir kündigten sofort und bekamen statt 500 EURO nur noch 175 EURO zurück.


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