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  • Edda Wittke

"Es gibt keine RentnerInnen": noch ein Gesetz, das es nicht gibt

Aktualisiert: 16. Juli


bewaffnete Kriegerin im Gefolge drei Skelette und ein fliegendes Auge
Kriegerin

Warum gab es Arbeitslosenhilfe (Alhi), Alhi-Schonvermögen (520 Euro pro Lebensjahr), Alhi-Altersvorsorge (520 Euro pro Lebensjahr)?

Damit die/der Alhi-LeistungsempfängerIn (arbeitslos gemeldet, das 15. Lebensjahr vollendet, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, erwerbsfähig, hilfebedürftig, gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD) keinen gewerblichen Kredit mit hohen Zinsen (Bank, Kredithaie, Unterwelt) und in Notfällen nicht sofort ein Staats-Darlehen beim Arbeitsamt aufnehmen musste. Und dass sie/ihn NIEMAND zu kriminellen Handlungen NÖTIGEN konnte aus ANGST vor: Armut, Hunger, Dehydration, Kälte, Wohnungsverlust (Toilette, Bad, Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Keller), Zwangsenteignungen, wie Müll auf der Straße als o.f.W.-TouristIn und LandfriedensbrecherIn dahinzuvegetieren. Verboten sind dann: Eigentum, Tierhaltung, Lager, Pfandsammeln, Einreise, Aufenthalt und Schlafen auf öffentlichem Gelände inkl. Toiletten, Nette Toiletten, Kirchenbesuche; Pflicht zur Tarnung als o.f.W-TouristIn (9 Windeln tragen zur Verhinderung von Fäkalien/Urin auf öffentlichem u. privatem Gelände, 1 Fahrrad, 1 Mikro-Rucksack), Ausweisungsbefehle aus Deutschland, Psychiatrisierung, Kriminalisierung, für Deutsche Jahrzehnte andauernde Wohnfähigkeitsprüfungen s. Legislative, Judikative, Exekutive § 99 SGB IX, §§ 67 ff. SGB XII + Recovery = Umprogrammierung, Neuroleptika-Depot-Spritzen/-Tuben, EKTs unter Narkose.


Zitat:

„Das Sozialgesetzbuch (SGB) faßt die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen gestalten. Diese seit Anfang der 1970er Jahre begonnene sogenannte Kodifikation des deutschen Sozialrechts wird vom Gesetzgeber stufenweise umgesetzt.“

SG Berlin, 24.1.3 - S 58 AL 2208/02:

„Gesetzliche Vorschriften zur Vermögensanrechnung beim Bezug von Arbeitslosenhilfe wollen den wirtschaftlichen "Ausverkauf" der EmpfängerIn verhindern, da der zur Lähmung des Selbsthilfewillens und zum nachhaltigen Verlust der erarbeiteten Lebensgrundlagen führen kann, z. B. ab 10 % Verlust beim Verkauf Lebensversicherung usw.“

Der Betriebsrat weigerte sich, mir zu helfen. Nach der "krankheitsbedingten" einseitigen Kündigung des Jugendamtes Stuttgart wegen Karpaltunnel-Syndrom, Repetitive-Strain-Injury-Syndrom, Computer-Vision-Syndrom und Burnout-Syndrom inf. jahrelanger Tätigkeiten an Tastenschreibgeräten und stupiden Mischarbeiten (Gesetzestextänderungen, Massen-Datenerfassungen) war ich ca. 6 Monate krankgeschrieben. Krankenkassen versuchen ab dem 7. Monat alle Krankheiten zu psychiatrisieren, sodaß ich mich Oktober 2001 arbeitssuchend und wegen Hilfsbedürftigkeit beim Arbeitsamt Stuttgart meldete.


Ich hatte nicht mitbekommen, daß die PolitikerInnen „LeistungsbetrügerInnen das Handwerk legen wollen". Es war nicht Aufgabe der rot-grünen Bundesregierung über die Agenda 2010 und die Lissabon-Strategie, Hilfsbedürftige ihrer Rechte und ihres legalen Schonvermögens zu berauben. Viele verfielen in Panik, kauften Elektrogeräte, Autos, tilgten Altschulden bzw. beantragten keine Alhi mehr, fielen wie ich aus der Arbeitslosenstatistik. PolitikerInnen haben sich und die 10 % Menschen, die 67 % des Vermögens besitzen, verschont. Kurz nach dem für ChristInnen hochheiligen Weihnachten 2002 (Jesus' Geburt)

Rotwild geöffnetes Fenster, Weihnachten und Dekoration Schnee
Hütte im Wald zu Weihnachten

verlor ich ab 1.1.3 als Alhi-Empfängerin ca. 72 % von meinem hart erarbeitetem versteuertem legalem Schonvermögen durch Absenkung des unantastbaren Betrages von 520 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr.

Da ich im Alhi-Leistungsbezug war, keine neuen Sachen brauchte, keine Reparatur anstand, keine Schulden hatte, war es nicht möglich, bis 31.12.2 den legalen Schonvermögen-Überschuß von ca. 6 000 Euro sinnvoll auszugeben bzw. einen Rentenberater aufzusuchen, damit dieser damit meine spätere reguläre Rente ab 65 Jahren verbessert. D. h. ich hätte mich der Vermögensverschleuderung nach § 34 Abs. 1 SGB II Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten strafbar gemacht, hätte ich das Geld vom Sparbuch beiseite geschafft.


Zitat:

"Explizit von der Grundsicherung ausgenommen sind Personen, deren Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre auf grob fahrlässige Weise oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, die Vermögen verschenkt oder verschwendet haben und ohne für ihr Alter angemessen vorsorgen."

Mein Alhi-Weiterbewilligungsantrag und mein Widerspruch wurden abgelehnt, weil mein legales Schonvermögen "zur Straftat 'verschwiegenes Vermögen, d. h. Leistungsbetrug'" mutierte. Da bei neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen Deutschland immer Übergangsregelungen für Altfälle macht, ging ich vor das Sozialgericht Stuttgart: „Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde nach § 9 Abs. 4 SGB II".


UND WIEDER EIN GESETZ, DASS ES NICHT GIBT

Justiz-Hörensagen-Gerichtsurteile zugunsten der Bundesagentur für Arbeit/Arbeitsamt und der Parallelwelten der TäterInnen:

Richterin Schröder und der Beklagte Bundesagentur f. Arbeit waren empört, "daß ich ihnen weismachen wollte, daß mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus Alhi-EmpfängerIn der/die RentnerIn (Hirngespinst) wird". Alle meine Beweisrechnungen, die mit dem Lebensalter 64 aufhörten, wurden "für nichtig erklärt" mit ihrem Gesetz, daß es nicht gibt:

"ein hilfebedürftiger erwerbsfähiger Arbeitslosenhilfe-Empfänger, der in Deutschland wohnt, hat zwischen 0 – 20,5 Jahre Schonvermögen von mind. 4 100 Euro, ... , ab 65 – ca. 122 Jahren, 164 Tage (s. o. die Skelette) höchstens 13 000 Euro Schonvermögen, das heißt: es gibt keine RentnerInnen.“ Für ihr "Rechenbeispiel" nahmen sie "ihren namentlich nicht genannten 76jährigen hilfsbedürftigen und erwerbsfähigen Alhi-Empfänger" ...

So stand ich mitten im Gerichtssaal mit folgender falscher Verdächtigung gg. mich konfrontiert „Leistungsmißbrauch durch Verschweigen von erheblichem Vermögen in Höhe von ca. 6 000 Euro, Steuerhinterziehung" und durfte mich nicht mehr verteidigen.


Mit ihrem Gesetz, daß es nicht gibt, verlor ich meinen Prozeß. Ebenso beim Landessozialgericht Stuttgart, die nicht bereit waren, dies zu korrigieren. Auch dem Bundessozialgericht in Kassel gefiel "das Gesetz, daß es keine RentnerInnen gibt und ich unter Hirngespinsten leide". Deshalb verweigert es mir rechtswidrig Prozeßkostenhilfe "mangels Erfolgsaussicht" und die Klageannahme mit der gleichen falschen Verdächtigung gg. mich „Leistungsmißbrauch durch Verschweigen von erheblichem Vermögen in Höhe von ca. 6 000 Euro, Steuerhinterziehung".

Die beim Bundessozialgericht zugelassene Rechtsanwältin vom Arbeitslosenzentrum e. V. in Stuttgart hat sich geweigert, mir zu helfen mit der Begründung "da sie den Prozeß sowieso verliert, schadet daß ihrer Karriere".


Die Bundesagentur für Arbeit, mein zuständiges Arbeitsamt und die Gerichte täuschen mit ihrem gefälschten Gesetz in "ihren Urteilen vor, es gibt KEINE RentnerInnen, NUR bis ca. 122-Jährige, 164 Tage alte hilfsbedürftige erwerbsfähige Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen. Sie haben durch zeit- und kostenintensive Recherchen zusammen mit der Polizei, Bundesstaatsanwälten, StrafrichterInnen, PolitikerInnen zumindest einen Teil meines nicht versteuerten Schwarzgeldes in Höhe von ca. 6 000 Euro durch meine Blödheit gefunden. Einem Arbeitsamt-Sachbearbeiter haben sie wegen Mittäterschaft sofort fristlos gekündigt und angezeigt, ich werde auch strafrechtlich belangt. Die ergaunerte Arbeitslosenhilfe muß ich rückwirkend zum Oktober 2001 wegen sozialwidrigem Verhalten dem Staat, vertr. durch die Gerichte, der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsamt mit Strafzinsen und mutwillig herbeigeführte Gerichts-/Ermittlungsunkosten zurückerstatten ...“


Merkblatt der Koordinierungsstelle Arbeitslosenhilfe und Bedürftigkeitsprüfung

(Stand 1.1.2003)

"Mit den „Hartz-Gesetzen“ wird die Arbeitslosenhilfe eingefroren und nicht mehr an die Lohnentwicklung angepasst. Vermögen und das Einkommen des Partners oder der Partnerin werden verschärft angerechnet. Bei der niedrigen Arbeitslosenhilfe für Frauen wird aber jeder Euro zum Leben gebraucht, jede Kürzung wirkt sich verheerend aus.

Frauen wird eine eigenständige Absicherung bei länger andauernder Arbeitslosigkeit verweigert, sie werden auf das überholte und nicht funktionierende Modell der „Versorgerehe“ verwiesen. Ihr Risiko, länger arbeitslos zu sein, wird faktisch privatisiert."


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