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Häretiker, jüdische Kreuzigungen, Sühnekalb

  • Autorenbild: Edda Wittke
    Edda Wittke
  • 8. Feb.
  • 14 Min. Lesezeit

Chinas gefälschtes NT

Der kommunistische Staat kontrolliert die Verteilung von Bibeln und anderen christlichen Texten. Es wurde berichtet, daß einige Texte gefälscht wurden wie z. B. im Johannesevangelium, wo "Jesus die Ehebrecherin ‘tatsächlich‘ durch Steinigung hinrichtet anstatt sie zu retten".

 

Die jüdische Hinrichtung des Narren "Frecher Mario"

durch Erdrosselung wegen Häresie

Es ist Verleumdung, wenn die gbs-Trier, vertreten durch Michael Schmidt-Salomon und der bfg-münchen, vertreten durch Assunta Tammelleo, vortäuschen, daß "wir Christen uns freuen, wenn Menschen wie sie, ihr Narr Frecher Mario lt. TORA hingerichtet werden, weil sie Götter wie z. B. den jüdischen Gott HaShem satirisch karikieren".

Karikatur einer rot-weiß gekleideten Figur, an einen Holzpfahl gefesselt, zappelnd vor weißem Hintergrund.



Die Wahrheit sagt aber etwas anderes ...


Mündliche Tora: "Es ist verboten, einen guten Ratschlag einem Nichtjuden oder einem bösen Diener zu geben, sogar um eines Gebotes wegen; solange er in seiner Bosheit verbleibt, ist es verboten. Daniel wurde in der Löwengrube nur geprüft, weil er Nebukadnezzar geraten hatte, eine Spende zu geben, wie es heißt 'Darum, König, möge dir mein Rat gefallen: Tilge deine Sünden durch Gerechtigkeit und deine Verschuldungen durch Barmherzigkeit gegen die Elenden, wenn dein Glück von Dauer sein soll' (Dan 4:24)."


Die Entdeckung der 2 Tonzylinder Nebukadnezars zeigt, wie der Glaube an Götter die Gesellschaft formte. Religion, Macht und Bauwesen lassen sich hier nicht trennen. Der akkadische Text beschreibt den Verfall des Zikkurats, den göttlichen Befehl und die Reparaturarbeiten. Sie enthalten die Titel des Königs als "Auserwählter der Götter Marduk und Nabu" sowie Gebete um die "Vernichtung der Feinde mit der schrecklichen Waffe der Götter". Wer Tempel instand hielt, bewies Frömmigkeit und sicherte zugleich seine Herrschaft. Nach Ansicht der Wissenschaftler "bieten diese 2 Artefakte die seltene Gelegenheit, die 'Stimme" des Königs selbst zu hören', die über seinen Beitrag zur Erhaltung des religiösen Erbes des alten Babylon berichtet".

Die babylonischen Texte berichten von König Nabonidus' zehnjährigem Aufenthalt in Tayma. Der babylonische König betont wiederholt seine Verehrung des Mondgottes Sin von Harran und des Sonnengottes Shamash. Die babylonischen Chroniken erwähnen jedoch nicht, daß Nabonidus sich dem jüdischen Gott HaShem oder einem jüdischen Wahrsager zuwenden mußte.


Zitat Carol A. Newsom, Oxford Academic: "'Jetzt siehst du ihn, jetzt nicht mehr' - Nabonidus in jüdischer Erinnerung' - Nabonidus geriet in der jüdischen Literatur weitgehend in Vergessenheit, mit Ausnahme des Gebets des Nabonids, das erst Mitte des 20. Jhd. wiedergefunden wurde. Die moderne Erinnerung an Nabonidus wurde durch die Bergung historischer und literarischer Dokumente aus dem antiken Babylon im späten 19. - 20. Jhd. wiederbelebt. Dies führte zur Erkenntnis, daß Überlieferungen über Nabonidus in Daniel 1 - 6 als Geistererinnerungen unter dem Namen 'Nebukadnezar' bewahrt wurden. Dieses Kapitel untersucht die Bedingungen, unter denen Nabonidus eine Figur von Interesse für die judäische Diaspora gewesen sein könnte, das Ausmaß der in der erhaltenen jüdischen Literatur erhaltenen Erinnerungen an Nabonid, die Bedingungen, unter denen er vergessen wurde, und die Gründe, warum die Erzählungen über ihn weitgehend auf Nebukadnezar übertragen wurden. In dieser Phase der Tradition wurden die Geschichten umfunktioniert, um die tiefe kulturelle Wunde der Erinnerung an die Zerstörung Judas durch Nebukadnezar zu behandeln."


TORA - "Häretiker Todesstrafen, Sühnekälber"

Die jüdische Dynastie der Hasmonäer übernahm die Kreuzigungsstrafe von den Römern. Um 82 v. Chr. ließ der damalige König Judäas Alexander Jannäus 800 seiner innerjüdischen Gegner auf einmal kreuzigen (Flavius Josephus, Antiquitates Iudaicae XIII 13,5-14, 2). Den Frauen und Kindern dieser rebellischen Terroristen wurden vor den am Kreuz hängenden und noch lebenden Männern die Kehle durchgeschnitten. Dieser Bericht wird von den Schriftrollen vom Toten Meer bestätigt. Auch Könige aus der Dynastie der Herodianer, darunter der Herrscher Judäas um die Zeitenwende Herodes Archelaus und der Herrscher Galiläas zur Zeit Jesu, Herodes Antipas, ließen ihre Gegner mitunter kreuzigen. Nachdem Galiläa mit Judäa direkt der römischen Präfektur unterstellt worden war, oblag das Hinrichten von als Kapitalverbrechern Verurteilten jedoch dem römischen Statthalter.


"Welcher Unterschied besteht zwischen dem eigenen Sklaven und dem eines Andern? Seinen eigenen Sklaven ist man berechtigt zu prügeln. Wenn man ihm also eine Anzahl Schläge gibt, welche wohl im Stande wären, einen Menschen zu töten und der Sklave erkrankt in Folge dessen wirklich tödlich, stirbt aber erst, nachdem er noch 24 Stunden lebte , so wird dessen Herr darum noch nicht zum Tode verurteilt, wenn auch der Sklave in Folge der empfangenen Hiebe stirbt, denn es steht geschrieben ‘So soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld‘ (Ex 21:21). Wie sind aber die Worte ‘Einen Tag oder 2 Tage zu verstehen‘ (ebenda)? Damit ist ein Tag gemeint, der 2 Tage in sich begreift, nämlich von einer Tagesstunde an bis zu der nämlichen des darauf folgenden Tages."

 

Die Todesstrafe für gefährliche Kriminelle wurde bis ins Mittelalter ausgesprochen. Wo die jüdischen Gerichte mit diesen rechtlichen Befugnissen ausgestattet waren, wie in Spanien unter muslimischer Herrschaft, wurden Todesurteile verhängt, wenn bestimmte Personen eine Bedrohung für die jüdischen Gemeinde darstellten. Juden in Spanien hatten unter muslimischer Herrschaft auch das Recht, Häretiker zu töten und das auch tatsächlich taten. Aus keinem anderen Land und aus keiner anderen Zeit ist bekannt, daß Häretiker hingerichtet wurden. Siehe Raschba (Schlomo ben Aderet) Responsen 3:393, 5:238; sowie Rivasch (Isaak ben Scheschet) Responsen 234, 251; Schlomo ben Schimon Duran 1:149.

 

Im Judentum gibt es 9 Arten der Todesstrafe durch Hinrichtung:

"Es ist auch ein Verbot, das Leben des Verfolgers zu schonen"

FLÜSSIGKEIT, WERKZEUG: Die Lehrer des Gesetzes haben deshalb bestimmt daß es, sobald eine schwangere Frau nur schwer entbunden werden kann, erlaubt sei, ihr das Kind im Leibe zu zerschneiden, sei es nun mittelst einer Flüssigkeit oder mittelst der Hand (mit einem Werkzeug), weil das Kind gewissermaßen als ein Verfolger angesehen, der die Absicht hat, die Mutter umzubringen. Ist aber der Kopf schon hervorgetreten, so darf das Kind nicht mehr verletzt werden, denn wir geben kein menschliches Leben für ein anderes menschliches Leben hin. Und so ist der Lauf der Natur, denn jede Geburt ist eine Lebensgefahr.

HUNDE/Totbeissen: Der jüdische Prophet Elias, zentrale Figur im Kampf gegen Königin Jezebels Götzenverehrung des phönizisch-syrisch-palestinensisch höchsten Gottes Baal-Melkat, sprach Gott HaShems Urteil über sie aus "'Und was Jezebel betrifft', sagt der HERR 'die Hunde werden Jezebel an der Mauer von Jesreel totbeissen und auffressen'."

Diese Tötungsart wird bei schweren Vergehen wie z. B. Götzendienst, Häresie, Verfolgung der Propheten HaShems, Mord vollstreckt und dient auch zur Entweihung des "sterbenden Körpers".

STEIN/Steinigung: Eine Frau soll nicht nackt gesteinigt werden, sondern mit einem Hemd bekleidet. Die/Der zu Tötende wird aus einer Höhe von mind. 2 Stockwerken nach unten auf einen Steinhaufen gestoßen. Stirbt sie/er nicht, benutzen die Henker (Zeugen) einen Stein, der so groß und schwer sein muß, daß ihn 2 Menschen heben müssen. Der Stein wird auf das Herz der/des zu Tötenden geworfen, um sie/ihn zu zermalmen.

Ist die/der zu Tötende immer noch nicht tot, steht es als kollektive Bestrafung ganz Israel zu, mit der Steinigung fortzufahren. Denn es heißt "Die Hand der Zeugen sei zuerst an ihm, ihn zu töten, und die Hand des ganzen Volkes danach" ( Deut. 17:7). Der Götzendiener soll nur auf dem Marktplatz hingerichtet werden, wo er seine Abgötterei getrieben hat. Ist die Stadt mehrheitlich von Heiden bewohnt, so soll man ihn vor der Tür des Gerichts steinigen.

Diese Tötungsart wird bei schweren Vergehen vollstreckt wie z. B. Verletzungen des Sabbats, Andere dazu zu verführen, Götzen anzubeten bzw. eine jüdische Gemeinschaft zu zwingen, Götzen anzubeten, Geschlechtsverkehr zw. Gleichgeschlechtlichen.

FEUER innerlich, äußerlich/Verbrennen, Scheiterhaufen: Man versenkt die/den zu Tötenden bis zu den Knien in Dünger, wickelt ein hartes Tuch um ein weiches und umwickelte den Hals damit, dann zieht jeder der beiden Zeugen das Tuch zu sich, bis sie/er den Mund auftut, in welchen dann geschmolzenes Zinn oder Blei oder dergleichen gegossen wird, wodurch das Innere verbrannt wird.

Diese Tötungsart wird z. B. bei Inzest vollstreckt. Werden diese Verbrechen nach dem Tod der Frau begangen, so steht darauf nur die göttliche Strafe der Ausrottung, welche die Blutschande betrifft.

HANDTUCH/Erdrosselung: Auch bei der Erdrosselung wird die/der Verurteilte bis zu den Knien in Dünger versenkt, worauf ein hartes Handtuch um ein weiches gewickelt und um den Hals des Verbrechers geschlungen wird und jeder der Zeugen an jedem Ende des Handtuchs zieht, bis der Verbrecher das Leben aushaucht.

Diese Tötungsart wird z. B. bei Entführung von JüdInnen, Falsch prophezeien, Prophezeiungen im Namen anderer Gottheiten vollstreckt.

SCHWERT/Enthauptung. Mit dem Schwert wird der Kopf der/des zu Tötenden abgeschlagen.

Diese Tötungsart wird z. B. bei Mitgliedern einer verdorbenen und korrupten Stadt, Mördern, Verführern zum Götzendienstz vollstreckt.

GALGEN/Erhängen: Das Hängen wird auf folgende Weise vollzogen. Nachdem der Verurteilte gesteinigt worden ist, wird auf der Erde ein Balken errichtet, an dessen oberem Ende ein Balkenarm befestigt wird. Dann werden die Arme, des schon Getöteten, zusammengelegt, und dieser kurz vor Sonnenuntergang an den Galgen in die Höhe gezogen, und bald wieder heruntergelassen. Lässt man ihn aber die ganze Nacht über hängen, so übertritt man ein Verbot, denn es heißt. (Deut. 21:23) "Du sollst seinen Leichnam nicht über Nacht hängen lassen".

Diese Tötungsart wird z. B. bei Gotteslästerern, Götzendienern vollstreckt.

GERSTE/Organ-Zerplatzen: Wenn Einer den Andern zwar in Gegenwart von 2 Zeugen umbrachte, die aber nicht gleichzeitig zugegen waren, sondern Einer nach dem Anderen hinzukamen, oder wenn wohl Zeugen zugegen waren, diese aber nicht zuvor eine Warnung ergehen ließen, oder wenn die Zeugen zwar in unwesentlichen, nicht aber in den wesentlichen Punkten sich widersprechen, so werden solche Mörder in einen engen Kerker eingesperrt, kümmerlich mit Brod und Wasser unterhalten, bis ihnen die Eingeweide zusammenschrumpfen, worauf man ihnen Gerste als Nahrung reicht, so daß ihnen der Unterleib platzt.

Diese Tötungsart wird z. B. bei Mördern vollstreckt.

HOLZ/Kreuzigung: Den Frauen und Kindern von rebellischen Terroristen wird vor den am Kreuz hängenden und noch lebenden Männern die Kehle durchgeschnitten.

Diese Tötungsart wird z. B. bei Götzendienern, Häretikern, TerroristInnen vollstreckt."


"Häretiker, Hisbollah-Terrorist, NArZIsst, Marionetten-Clown Jesus der Christ":

Zitat Judentum/Mündliche TORA:

"Verfolgung der Ketzer und Apostaten wegen Chillul-Haschem/Entweihung des göttlichen Namen HaShems, das nach jüdischer Lehre als das schwerste religiöse Verbrechen gilt: Häretiker sind Götzendiener oder Juden, die absichtlich aus Rebellion gegen das Gesetz verstoßen, mit der Absicht Gott HaShem zornig zu machen. Sogar wer unkoscheres Essen ißt oder Wolle mit Flachs trägt, um absichtlich gegen das Gesetz zu verstoßen, gilt als Häretiker. Die Verleugner verleugnen die Tora und die Propheten aus Israel - sie zu töten ist ein Gebot. Wer die Kraft hat, sie öffentlich mit dem Schwert zu töten, der soll sie töten; sonst suche man andere Wege wie man ihren Tod verursachen kann. Z. B. einer von ihnen fällt in eine Grube, in der eine Leiter steht. Man soll ihm zuvorkommend die Leiter wegnehmen und sagen ‘Ich bin gerade damit beschäftigt meinen Sohne vom Dache zu holen, ich werde danach zu dir (NIE WIEDER) zurückkommen‘ und ähnliche Sachen. In seinem Kommentar zur Mischna Hulin 1:2 schreibt Rambam ‘Häretiker sind Menschen bei denen die Dummheit ihren Verstand verblendet und die Sinneslust die Seele verfinstert. Sie beschmutzen die Torah und die Propheten und verleugnen die Propheten, ohne Wissen und Verstand; sie verwerfen die Gebote mit Verachtung. Das ist die Gruppe von Jesus dem Christen, Doag, Achitofel, Gechazi und Elischa Acher und Jeder, der ihnen folgt ‘Der Name der Frevler soll verwesen‘ (Prov. 10:7). Einen solchen Menschen erkennt man daran, daß er die Gebote mit Verachtung bricht, ohne an jener Handlung einen Genuß zu haben. So heißt es über ihn (bHul. 13a) ‘Unsere Lehrer lehrten, der Häretiker schächtet für den Götzendienst, sein Brot ist Brot von Nichtjuden, sein Wein ist Trankopferwein, seine Bücher sind Bücher über Zauberei, seine Früchte sind unverzehnt, seine Kinder uneheliche Mamzerim‘. Die Abtrünnigen sind die Sadduzäer und die Boëthusäer, 2 Sekten von denen die Ablehnung der mündlichen Tradition begann, wie wir im Kommentar zu Avot 1:3 erklärt haben. Durch sie verkehrte die Wahrheit in Lüge, und die Wege des Lichts in Dunkelheit und Finsternis ‘Er begeht Unrecht im Lande des Rechts und die Hoheit des Ewigen sieht er nicht‘ (Jes. 26:10). Die Menschen unserer Generation nennen diese Gruppe einfache Häretiker, aber Häretiker des Glaubens sind sie nicht; trotzdem sind sie des Todes. Man darf sie in heutiger Zeit töten, weil sie zur wahren Häresie verleiten. Wisse, unsere Zeit ist die Zeit des Exils, wir richten keine Todesstrafen. Jedoch betrifft es nur Juden, die die Todesstrafe verdienen durch Übertretung eines Verbots, aber die Häretiker, Sadduzäer und Boëthusäer, ihre Gedanken sind viele, wer von diesen einen Gedanken hervorbringt, wird von vornherein getötet, damit Israel nicht verderbe und der Glaube nicht verloren gehe. Dieses Gesetz ist bereits zu Ausführung gekommen im ganzen westlichen Lande (Spanien).

Die Todesstrafe für gefährliche Kriminelle wurde bis ins Mittelalter ausgesprochen. Wo die jüdischen Gerichte mit diesen rechtlichen Befugnissen ausgestattet waren, wie in Spanien unter muslimischer Herrschaft, wurden Todesurteile verhängt, wenn bestimmte Personen eine Bedrohung für die jüdIschen Gemeinde darstellten.

Aus den Worten vom Rambam geht hervor, daß Juden in Spanien unter muslimischer Herrschaft das Recht hatten, Häretiker zu töten und das auch tatsächlich taten. Aus keinem anderen Land und aus keiner anderen Zeit ist bekannt, daß Häretiker hingerichtet wurden siehe Raschba (Schlomo ben Aderet) Responsen 3:393, 5:238; sowie Rivasch (Isaak ben Scheschet) Responsen 234, 251; Schlomo ben Schimon Duran 1:149."

 

Jüdische Asylstädte für Verbrecher in KANAAN/

Königreich des Messias HaSherm ben David

Ein ansässiger Ben Noach (Proselyt), der einen Israeliten unabsichtlich tötet, wird hingerichtet. Obwohl er unersetzlich tötete, gilt der Mensch immer als verantwortlich für seine Taten. Das gleiche gilt, wenn ein ansässiger Proselyt einen ansässigen Proselyten tötet, weil er denkt, daß Töten erlaubt sei, ist es einem vorsätzlichen Mord nahe und wird dafür getötet. Ein Nichtjude, der einen Nichtjuden tötet darf keine Zuflucht in den Exilstädten suchen, weil es steht ‘Für die Kinder Israels‘ (Num 35:15).

 

Es ist geboten, die Asylstädte zu bestimmen, wie auch geschrieben steht ‘3 Städte sollst Du bestimmen (Deut 19:2). Die Bestimmung hinsichtlich der Asylstädte hat nur in Erez Israel Gültigkeit.

6 Städte waren zu Asylstädten erklärt worden; 3 derselben hatte nämlich unser Lehrer Moses jenseits des Jordans dazu bestimmt, und 3 derselben waren von Josua im Lande KANAAN dazu angewiesen worden.

Künftig, in den Zeiten des Königs Messias, werden zu diesen 6 Asylstädten noch 3 andere Asylstädte auserkoren werden, denn es steht geschrieben ‘Dann sollst du noch 3 Städte hinzutun zu jenen dreien‘ (Deut. 19:9). Wo aber werden die neu hinzukommenden Asylstädte angewiesen werden? Unter den Städten des Keni, des Kenisi und des Kadmoni, welche unserem Ahnherrn Abraham bei der Stiftung des Bundes zugesprochen (Gen15:18-19), dem ungeachtet aber später nicht erobert worden waren; auf diese aber deutet die Tora hin, mit den Worten ‘Wenn aber der Ewige, dein Gott, dein Gebiet erweitert‘ (Deut 19:8-9).

Der Flüchtling darf die Asylstadt niemals verlassen, selbst nicht einer Pflichterfüllung halber, oder um ein Zeugnis, mag es sich nun dabei um Gelder oder Menschenleben handeln, abzulegen, selbst dann nicht, wenn das Leben eines Menschen dadurch gerettet werden, oder wenn ein Jude aus den Händen der Nichtjuden, aus einem Fluß, aus einem Feuer oder einem Einsturz, dadurch gerettet werden könnte, auch sogar dann nicht, wenn ganz Israel seiner Hilfe bedürfte, wie wenn er z. B. Joab, Sohn der Zoruja wäre (Feldherr Davids Armee), und wenn auch alle diese Veranlassungen vorhanden wären, so darf sich der Totschläger dennoch niemals vor dem Tode des Hohenpriesters herauswagen. Denn wenn er trotzdem rausgeht, so gibt er sich dem Tode preis, wie bereits oben näher auseinandergesetzt worden ist (5:10)."

 

Jüdische Sühne-Tieropfer "Das Genickbrechen der Kälber" vs. Tierrechte, KANAAN:

Zitat Judentum/Mündliche TORA:

"Das Gesetz in Betreff des Nackenbrechens, das an einem Kalbe zu vollziehen ist, war nur in Erzel Israel und in der Landschaft jenseits des Jordans eingeführt.

Das Kalb, dem der Nacken gebrochen wird, darf nicht über 2 Jahre alt sein; ist es älter, wenn auch nur um einen Tag, so ist es nicht geeignet. Obgleich nun Leibesfehler dasselbe nicht ungeeignet machen, so ist dennoch ein mit tödlichen Schäden behaftetes Kalb ungeeignet, weil bei demselben, wie beim geheiligten Vieh der Ausdruck 'Zur Sühne' gebraucht wurde.

 

Wenn ein Erschlagener auf der Erde liegend gefunden wird und es unbekannt ist, wer ihn erschlagen hat, so lasse man ihn daselbst liegen bis 5 Älteste vom hohen Gericht zu Jerusalem herzugekommen, wie auch geschrieben steht ‘So sollen deine Richter und deine Ältesten hinausgehen‘ (Deut. 21:2). Es ist nun die Pflicht dieser Ältesten die Entfernung von dem Orte, wo der Erschlagene gefunden wurde, nach den Städten ringsumher abzumessen, ja selbst wenn der Erschlagene neben einer Stadt gefunden wurde, wo man also sicher annehmen könnte, daß dieselbe die nächstliegende sei, so ist es dennoch Pflicht die Messung vorzunehmen.

Nachdem man gemessen und die nächste Stadt ausgemittelt hat, wird der Erschlagene auf derselben Stelle beerdigt, wo man ihn gefunden hat. Die Ältesten aus Jerusalem reisen nach Hause und das Gericht der nächst gelegenen Stadt bringt dann ein vom Gelde der Einwohner gekauftes Rinderkalb, und führt es zu einem schnell fließenden Bache hinab, worauf die TORA mit dem Worte ‘Eithan אֵיתָן‘ hinweist (Deut 21:3).

Darauf wird dem Kalbe, mit dem Schlachtmesser durch einen Schlag von hinten das Genick gebrochen. Alsdann wäscht das Gericht samt allen Ältesten dieser Stadt, auch wenn ihrer 100 anwesend wären, sobald der Nacken des Kalbes gebrochen, daselbst die Hände, und sie sprechen dabei folgende Worte in Hebräischer Sprache ‘Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen Nichts gesehen‘ (Deut 21:7) was nämlich soviel heißen soll, als ‘Wir haben den Gemordeten, da er zu uns kam, nicht ohne Nahrung entlassen, wir haben ihn nicht gesehen und ohne Schutz weiter gehen lassen‘. Hierauf sprechen die Priester folgende Worte in Hebräischer Sprache ‘Vergib deinem Volke Israel …‘ (Deut 21:8) und gehen dann ihres Weges. Der Hochheilige aber, gelobt sei ER, vergibt alsdann die Blutschuld wie geschrieben steht ‘Und es soll ihnen gesühnt sein die Blutschuld‘ (ebenda).

Bei den Messungen, welche die Auffindung eines Erschlagenen zur Folge hat, wird die größte Genauigkeit beobachtet, doch wird die Parallellinienmethode hierbei nicht angewendet, ebenso wird nur die Messung der Entfernung nach einer Stadt hin vorgenommen, welche ein aus 23 Mitgliedern bestehendes Gericht hat, auch ist keine Messung der Entfernung nach Jerusalem hin, weil Jerusalem als ein keinem Stamme angehörendes Gebiet, nie ein Kalb zum Zweck des Nackenbrechens darzubringen braucht, wie geschrieben stehe ‘In dem Lande KANAAN, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gegeben‘ (Deut 21:1).

Wurde ein Ermordeter in der Nähe von Jerusalem oder einer Stadt gefunden, woselbst sich kein Gericht befindet, so lasse man letztere außer Acht und nimmt die Messung der Entfernung nach einer andern im Umkreise liegenden Stadt vor. War der Ermordete in der Nähe der Grenze oder einer Stadt gefunden, wo die Mehrzahl der Einwohner aus Nichtjuden besteht, so unterlässt man die Messung ganz weil man dann annimmt, daß der Gefundene von einem Nichtjuden ermordet worden ist.

Obwohl es den Bestimmungen der TORA gleich bleibt sich nach der Mehrzahl, oder nach der Entfernung zu richten, so hat dennoch in der Regel die Mehrzahl allein den Vorzug.

Findet man mehrere Leichen neben einander, so muß man die Messung von der Nase einer jeden einzelnen beginnen. Ergibt es sich nun, daß eine Stadt der Gesamtzahl der Leichen am nächsten liegt, so muß dieselbe einem Kalb den Nacken für alle diese Leichen brechen. Liegen aber die Leichen übereinander, so wird bei der obersten Leiche mit der Messung begonnen.

Sagen 3 Frauen aus ‘Wir haben den Mörder gesehen‘ und 4 Frauen sagen dagegen ‘Ihr habt ihn nicht gesehen, so muß das Nackenbrechen vorgenommen werden.

 

Wenn der Mörder entdeckt wird, bevor noch dem Kalbe der Nacken abgeschlagen worden, so kann es wieder in die Herde eintreten. War dem Kalbe schon der Nacken gebrochen, als der Mörder entdeckt war, so muß es auf derselben Stelle begraben werden; denn man hatte es ja von Anfang an nur des Zweifels wegen herbeigebracht, da es nun aber zur Sühne des Zweifels gedient, so ist auch sein Zweck erfüllt. Indessen wird der Mörder, obergleich er erst, nachdem dem Kalbe der Nacken gebrochen, ermittelt worden, dennoch hingerichtet, denn es steht geschrieben ‘Und du sollst hinwegräumen das unschuldige Blut‘ (Deut 21:9).

Wenn die Bewohner der nächsten Stadt es versäumen, ein Kalb herbeizubringen, damit demselben das Genick gebrochen werde, so werden so sie so lange gezwungen, bis sie ihrer Verpflichtung nachkommen, selbst wenn schon mehrere Jahre darüber verstrichen wären. Denn die zu einem Sühnekalb Verpflichteten bleiben es, selbst nach der Verstreichung des Versöhnungstages."

 

Zitat Judentum/Mündliche TORA “Verbote von Lebensgefahr“:

"Es ist einem Juden verboten mit einem Nichtjuden allein zu sein, weil sie des Blutvergießens wegen verdächtigt sind. Auch soll man sie nicht auf dem Wege begleiten. Trifft man einen Nichtjuden auf dem Wege, umgehe man ihn von seiner rechten Seite. Geht man ein Gefälle hoch oder runter, soll der Jude nicht unter dem Nichtjuden gehen, vielmehr gehe der Jude oben und der Nichtjude unten, denn vielleicht wird er auf ihn fallen, um ihn zu töten. Auch soll man sich nicht vor ihm bücken, vielleicht wird er ihm den Schädel zertrümmern.

Es ist verboten, von einem Nichtjuden Medizin zu anzunehmen, es sei denn der Kranke hat keine Aussicht zu überleben. Auch ist es verboten sich von einem Häretiker heilen zu lassen, sogar wenn es keine Aussicht auf Heilung gibt, denn vielleicht wird man aus Dank für die Genesung seiner Ideologie folgen.

Es ist erlaubt von Nichtjuden Medizin anzunehmen für seine Tiere oder für eine äußerliche Wunde, wie eine Kompresse oder ein Verband. War die Wunde lebensbedrohlich, ist es nicht erlaubt Medizin anzunehmen. Für jegliche Wunde, für die man Schabbat entweiht hätte, soll man Medizin von einem Nichtjuden nicht annehmen.

Man darf einen nichtjüdischen Arzt befragen und er sagt 'Diese und jene Medizin ist gut für dich und so und so stellst du sie her'. Jedoch soll man von ihm diese Medizin nicht annehmen.

Es ist verboten sich im Privaten von einem Nichtjuden rasieren zu lassen, vielleicht wird er ihn töten. Ist der Jude eine wichtige Person, so ist es erlaubt, weil er sich fürchten wird, ihn zu töten. Wenn er dem Nichtjuden als eine wichtige Person erscheint, daß er sich von ihm fürchtet und ihn nicht tötet, dann ist es erlaubt von ihm rasiert zu werden.

Es ist verboten Nichtjuden Kriegsgeräte zu verkaufen, ebenso ist es verboten ihre Waffen zu schärfen, ihnen Messer, Prangerketten, Fußfesseln, rohes Eisen, Bären und Löwen zu verkaufen und ebenso jede Sache, die Menschen Schaden zufügen kann. Dagegen ist es erlaubt Schilde zu verkaufen, weil sie nur dem Schutze dienen.

So wie der Verkauf dieser Gegenstände an Nichtjuden verboten ist, so ist der Verkauf an Juden verboten, die an Nichtjuden weiterverkaufen könnten. Es ist erlaubt Waffen an die Streitmacht des Landes, in dem man wohnt, zu verkaufen, weil sie Juden beschützen. Alles was Nichtjuden zu verkaufen verboten ist, darf man auch nicht an jüdische Räuber verkaufen, weil man so die Übertreter des Gesetze unterstützen würde."


 
 
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